Manche Erblasser setzen einen Testamentsvollstrecker ein. Dieser wird meist auch für seine Arbeit bezahlt. Die Höhe der Vergütung darf er nicht in jedem Fall selbst festlegen.
Source:: n-tv.de
Manche Erblasser setzen einen Testamentsvollstrecker ein. Dieser wird meist auch für seine Arbeit bezahlt. Die Höhe der Vergütung darf er nicht in jedem Fall selbst festlegen.
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