Kinderbetreuungskosten können die Steuerlast mindern. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, ist der jedoch anzurechnen, urteilten zwei Finanzgerichte. Ob das Bestand hat, prüft der Bundesfinanzhof.
Source:: n-tv.de
Kinderbetreuungskosten können die Steuerlast mindern. Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss, ist der jedoch anzurechnen, urteilten zwei Finanzgerichte. Ob das Bestand hat, prüft der Bundesfinanzhof.
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