Wer mit seinen Kindern aus einem EU-Land nach Deutschland zieht, muss für das Kindergeld keine eigenen Einkünfte nachweisen. Mit diesem Befund kippt das höchste europäische Gericht die geltende Beschränkung. Allerdings sind an den Aufenthalt hierzulande Bedingungen geknüpft.
Source:: n-tv.de
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