Energieimporteure erhalten künftig einen Ausgleich für wegen ausgefallener Lieferungen aus Russland teuer nachgekauftes Gas. Zahlen muss das der Verbraucher. Die Gas-Umlage soll diese Sonderregelung rechtlich absichern, bestimmte Vertragsklauseln könnten zum Stolperstein werden.
Source:: n-tv.de
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